Kosten für Zahnimplantate: Fakten, Tipps & Sparmöglichkeiten
Zahnersatz ist teuer: Speziell Zahnimplantate sind nicht nur in puncto Anfertigung alles andere als eine günstige Behandlung. Durch den operativen Eingriff zum Einsetzen der Implantate, die Nachsorge und das optimale Anpassen des Zahnersatzes kommen leicht einige tausend Euro zusammen. Ein Betrag, den nur die wenigsten Patienten aus eigener Kraft aufbringen können, weshalb sie auf die Hilfe der Krankenversicherungen angewiesen sind.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich vor der Entscheidung für einen Zahnersatz und vor dem eigentlichen Eingriff umfassend darüber zu informieren, wie teuer das Zahnimplantat oder die Prothetik werden kann. Parallel ist jedem Patienten anzuraten, sich seitens der Krankenversicherung beraten zu lassen, inwieweit die Behandlungskosten übernommen werden können.
Kosten und Kostenübernahme von Zahnersatz
Gerade im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren beim Zahnersatz und den Zahnimplantaten massiv der Rotstift angesetzt worden. Aber auch Versicherte privater Krankenkassen müssen vor dem „Ja“ zur Behandlung mit Zahnimplantaten ihre Versicherungsverträge sehr genau prüfen. Gerade sehr günstige Einstiegstarife in die PKV finanzieren nicht jede teure Form des Zahnersatzes zu 100 %. Oft werden die Kosten für den Zahnersatz nur zu einem Teil übernommen. Die verbleibende Summe muss jeder Patient wohl oder übel aus eigener Tasche finanzieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, wird an einem Beratungsgespräch nicht vorbeikommen.
In diesem Ratgeber möchten wir Sie eingehender über die Möglichkeiten zur Kostenübernahme von Zahnimplantatbehandlungen informieren und Ihnen zudem alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen.
Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenkasse
Wir alle wissen: Für einen Zahnersatz in Form eines Zahnimplantats können durchaus Kosten von mehreren tausend Euro anfallen. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den ist das Thema Zahnersatz ein mittlerweile recht heißes Eisen, da bereits vor etlichen Jahren das sogenannte befundorientierte Zuschusssystem eingeführt wurde.
Infolge dieser Änderung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zahnersatz lediglich noch in Höhe von 50 % als Zuschuss. Allerdings bezieht sich dieser Satz lediglich auf die unbedingt notwendige, medizinische Behandlung im Einzelfall, also nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten. Benötigt der Patient zum Beispiel eine Brücke für den Bereich der Backenzähne, so erstattet die Krankenkasse lediglich 50 % für den reinen Zahnersatz, nicht für zusätzlich gewünschte ästhetische Maßnahmen wie etwa eine Verblendung. Somit bleiben viele Patienten auf hohen Restbeträgen sitzen, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen – es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.
Einige Krankenkassen gewähren höhere, befundorientierte Zuschüsse, wenn der Patient über einen lückenlos ausgefülltes Bonusheft verfügt, welches seinen regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt dokumentiert.
Zahnersatz in der privaten Krankenkasse
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach dem befundbezogenen Festzuschuss-System arbeitet, liegt die Frage nach der Übernahme der Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung vollkommen anders.
Hier legt der Versicherte über die Wahl seines Tarifs fest, in welchem Umfang die Kosten für den Zahnersatz übernommen werden. Das bedeutet im Einzelfall: Je nach Tarif erhalten Patienten für die gleiche Behandlung einen unterschiedlichen Zuschuss von ihrer privaten Krankenversicherung. Die Palette – sprich die prozentuale Beteiligung der Krankenversicherungen an den Kosten – ist dabei relativ breit. Während einige Tarife in der PKV den Zahnersatz und die Behandlungskosten zu 100 Prozent ersetzen, kommen andere Tarife nur für einen Bruchteil der Kosten auf: 70, 60 oder noch weniger Prozent Zuschuss sind durchaus möglich.
Viele Versicherungen bieten Tarife mit einem niedrigeren Zuschuss zum Zahnersatz an und stellen als Gegenleistung niedrigere Beiträge in Aussicht. Für den einzelnen Patienten ist es daher vor der Behandlung wichtig, sich über die Kostenübernahme seitens der privaten Krankenversicherung genau zu informieren. Wer sich langfristig auf der sicheren Seite in puncto Zahnersatz wissen möchte, muss dies bereits beim Eintritt in die private Krankenversicherung berücksichtigen.
Neben den Unterschieden beim Zuschuss sind auch die Kosten für einen Zahnersatz von GKV- und PKV-Versicherten nicht gleich. Grund ist die Tatsache, dass für Patienten privater Krankenversicherungen ein anderes Abrechnungs- und Gebührenmodell (Gebührenordnung für Ärzte) durch den Arzt herangezogen wird als für den GKV-Versicherten.
Zahnzusatzversicherungen
Mit den neuen Regelungen zum Zahnersatz und der Einführung des befundbezogenen Zuschuss-Systems haben sogenannte private Zahnzusatzversicherungen an Zulauf gewonnen. Diese Versicherungen werden in der Regel von privaten Versicherern unterhalten und sollen die Kostenerstattung u. a. für den Zahnersatz über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus absichern.
Wer als Versicherter der GKV jetzt denkt, mit dem Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung doppelt kassieren und unterm Strich ein sattes Plus machen zu können, wird jedoch enttäuscht. Die Zahnzusatzversicherungen decken lediglich die Differenz zwischen vertraglich zugesichertem Zuschuss und den Leistungen der GKV. Wird beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz abgeschlossen, die 80 Prozent der Kosten deckt, erhält der Versicherte den befundbezogenen Zuschuss seiner gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50 Prozent und von der Zahnzusatzversicherung die Restsumme.
Da die Zusatzversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden, ist der Zugang an einige Bedingungen geknüpft. Dazu gehören u. a. eine Altersobergrenze und der obligatorische Gesundheitscheck.
Experten raten beim Thema Zahnzusatzversicherung immer wieder dazu, die Entscheidung für einen der vielen Tarife nicht primär vom Preis, sondern in erster Linie von den Leistungen abhängig zu machen. Diese Tatsache ist besonders beim Zahnersatz wichtig. So kann es durchaus vorkommen, dass die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren der Mitgliedschaft nur einen Teil der Versicherungsleistung tatsächlich erstattet. Gleichzeitig kann die Kostenerstattung auch auf einem bestimmten Betrag begrenzt sein. Übersteigen die Behandlungskosten die anfängliche Obergrenze, muss der Patient einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen – trotz Zusatzversicherung.
Zahnersatz aus dem Ausland als Alternative
Kronen, Brücken und Implantate sind teuer. In den vergangenen Jahren hat daher ein Trend eingesetzt, der sich niedrigere Kosten im Ausland zunutze macht. Polen, Tschechien oder Ungarn bieten den Zahnersatz bereits für einen Bruchteil der Kosten, die für eine gleichartige Behandlung entstehen. Einsparungen von bis zu 70 Prozent locken mehr und mehr Patienten an. Wie kommen diese Preisunterschiede zustande?
Niedrigere Mieten, Lohnkosten und geringere Sozialabgaben sind Grundstein dieser auf den ersten Blick lohnenden Alternative. Allerdings ist der Zahnersatz aus dem Ausland mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Grundsätzlich gilt für Zahnersatz, der über deutsche Zahnärzte importiert wird, ein ähnlich hoher Anspruch in puncto Qualität und Passgenauigkeit, da in diesem Zusammenhang nach deutschen Standards gearbeitet wird.
Sehr viel komplizierter wird die Situation aber dann, wenn ein deutscher Ansprechpartner mit entsprechender Qualitätskontrolle und einem ausgefeilten Qualitätsmanagement fehlt. In solchen Fällen kann es zu Komplikationen kommen. Wird der Zahnersatz etwa unter einem hohen Kosten- und Zeitdruck hergestellt, stellen Verarbeitungsfehler oder der Einsatz von minderwertigen Materialien ein Risiko dar.
Was den Zahnersatz aus dem Ausland ebenfalls zum Risiko für den Patienten machen kann, ist die Frage, ob sich Gewährleistungsansprüche durchsetzen oder nachträgliche Anpassungen im Nachhinein ohne Weiteres durchführen lassen. Wer sich für den ausländischen Zahnersatz entscheidet, sollte zudem vorher klären, ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung den Zahnersatz bezuschusst.